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Unsere 24H-Betreuung

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. In dieser schwierigen und ungewohnten Situation sind wir Ihr starker Partner. Wir unterstützen Sie in allen Anforderungen, die Sie und Ihre Familie zu meistern haben. Wir finden die geeignete Betreuungskraft für Sie.

Lebensqualität und Frieden im Alltag zu erhalten, ohne die eigene Selbstständigtkeit oder die eigenen vier Wände aufzugeben, ist unser Bestreben für Sie. Jeder Mensch hat ein Recht darauf. Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, sich dieses Recht zu erfüllen. Mit Ihrer persönlichen 24-Stunden-Betreuerin werden Sie sich autark und bestens aufgehoben fühlen.

In ein fortgeschrittenes Alter zu kommen oder z.B. chronische Erkrankungen zu haben, bedeutet nicht gleich den Umzug in ein Pflegeheim. Obwohl diese Umstände direkten Einfluss auf Ihren Lebenskomfort nehmen, gibt Ihnen Liebevolle Betreuung24 für Ihr nahes Familienmitglied die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung zu bleiben.

So geben wir den Lebenspartnern und Angehörigen wieder die Möglichkeit, aktiv und uneingeschränkt an ihrem normalen Leben teilzunehmen.

Die Alltagshilfen:
Wir vermitteln hoch qualifizierte Alltagshilfen, hauptsächlich aus Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei und der Tschechischen Republik. Die meisten unserer Alltagshilfen beherrschen die deutsche Sprache auf kommunikativem Niveau. Viele Alltagshilfen sind mehrsprachig. So können sie sich z. B. auch auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch verständigen. Die Alltagshilfe verfügt über eine entsprechende fachberufliche Ausbildung und wird für ihre Fürsorge, Wärme, Geduld und Empathie hoch geschätzt.

Wir wünschen uns zufriedene Kunden und zufriedene Alltagshilfen.
Natürlich überträgt sich die Zufriedenheit und liebevolle Hingabe unserer vermittelten Alltagshilfen auf den pflegebedürftigen Kunden.

Die Auswahl einer Alltagshilfe

  1. Über unseren Fragebogen sammeln wir die Informationen über Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an die Alltagshilfe.

  2. Anhand der von Ihnen genannten Angaben erstellen wir Ihnen das auf die persönlichen Bedürfnisse Ihres Angehörigen abgestimmte Angebot sowie die geeignete Betreuerin. Nachdem wir Ihnen die Beschreibung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt haben, treffen Sie die endgültige Entscheidung.

  3. Die Wahl der Alltagshilfe wird von Ihnen bestätigt. Ist die geeignete Betreuerin gewählt, schließen Sie entsprechend aller gesetzlichen Vorgaben einen Dienstleistungsvertrag mit einer unseren Kooperations-Agentur ab. Dies ist die Grundlage für einen legalen Beschäftigungsrahmen für eine 24-Stunden-Pflege in Deutschland.

  4. Die Alltagshilfe wird schriftlich auf ihre Aufgaben, Verpflichtungen und die Erwartungen des Kunden vorbereitet.

  5. Zu einem mit Ihnen abgestimmten Zeitpunkt wird die Alltagshilfe ihre Arbeit bei Ihnen zu Hause aufnehmen. Nun wird ein gewünschter Ankunftstermin vereinbart, an dem Ihre Betreuerin bei Ihnen ihre Tätigkeit beginnt. Alle weiteren Schritte werden von uns veranlasst, damit schon bald Ihre persönliche Betreuerin bei Ihnen vor Ort ist. Nach  2, 3, oder bis 6 Monaten erfolgt jeweils ein Wechsel der Betreuungskraft, der selbstverständlich mit Ihnen in persönlicher Absprache organisiert wird.

  6. Zwecks Qualitätsprüfung bleiben wir über die gesamte Dauer des Dienstleistungsvertrags mit Ihnen in Kontakt.

Aufgaben der Betreuer/in:

  • PFLEGEGRAD 0 bis 2

    Hauswirtschaftliche Versorgung / keine pflegerische Aufgaben
    Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, Aufsicht bei mobilen Pflegepersonen usw.
  • PFLEGEGRAD 3

    Hauswirtschaftliche Versorgung / leichte – mittlere pflegerische Aufgaben
    Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei Baden, Aufsicht bei mobilen oder teilweise mobilen Pflegepersonen (Gehwaagen, Stock), Pflegepersonen mit leichter Demenz, inkontinente Pflegepersonen, zuckerkranke Pflegepersonen usw.
  • PFLEGEGRAD 4

    Hauswirtschaftliche Versorgung / komplexe pflegerische Aufgaben
    Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, An- und Auskleiden, Baden, Aufsicht und Hilfestellung bei Pflegepersonen im Rollstuhl, bettlägerige Pflegepersonen, Pflegepersonen nach Schlaganfall, mit schwerer Demenz/Alzheimer usw.
  • PFLEGEGRAD 5 (Härtefall)

    Hauswirtschaftliche Versorgung / sehr komplexe pflegerische Aufgaben
    Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, An- und Auskleiden, Baden, Aufsicht und Hilfestellung bei Pflegepersonen im Rollstuhl, bettlägerige Pflegepersonen, Pflegepersonen nach Schlaganfall, mit schwerer Demenz/Alzheimer, bettlägerig usw.
Um alles zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen, ist es sehr wichtig, alle zutreffenden Informationen über den pflegebedürftigen Menschen noch vor der Auswahl der Pflegekraft zu bekommen. Natürlich werden die betreffenden Daten und Informationen über den Kunden von uns vertraulich behandelt.

Wir setzen alles daran, dass Sie und Ihre Familie sich bei uns wohl und geborgen fühlen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit hilfreich zur Seite!

Unsere Service & Vorteile – 24H-Betreuung

In allen wichtigen Fragen zur individuellen Betreuungsanfrage sind wir Ihr starker Partner.

Unsere Vorteile für Sie auf einen Blick:

24h Betreuung

  • Wir als Vermittlungsagentur stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Betreuung zur Seite und entlasten Sie in den anfallenden Formalitäten.
  • Sollte es trotz allem zu Unstimmigkeiten während der Betreuungszeit kommen, kümmern wir uns um schnellen Ersatz Ihrer Betreuungskraft.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich des Vorgehens mit den Krankenkassen oder bei Patientenverfügungen.
  • Wir sind Ihr stützender Partner im Todesfall eines Ihnen nahen Menschen und entlasten Sie in dieser schweren Zeit in wichtigen Punkten.
  • Wir gewähren transparente Kosten und 100% legal vermittelte Betreuung.
  • Wir sind 24h für Sie da.
Unser Service für Sie: Wir sind mehr als nur eine Vermittlungsagentur.
Liebevolle Betreuung ist unsere Philosophie. Wir sind von A-Z für Sie da!

Ablauf – 24H-Betreuung

Es liegt uns am Herzen, Sie in allen nun wichtigen Schritten persönlich zu unterstützen, um die für Sie passende 24-Stunden-Betreuerin zu finden. Von Anfang an sind wir für Sie da. Gern informieren wir Sie über alle Details in einem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Gespräch.

In den folgenden Schritten veranschaulichen wir für Sie, wie einfach es möglich ist, eine qualifizierte und für Sie geeignete Betreuerin zu finden.

  1. Wir sind für Sie da. Nehmen Sie bei Interesse gern telefonisch 0211 / 29 26 00 71 oder über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf.

  2. Gemeinsam mit Ihnen füllen wir einen Fragebogen aus, in dem alle entsprechenden Angaben Ihres Angehörigen sowie Anforderungen an das Personal und Rahmenbedingungen eingetragen werden. Anhand der von Ihnen genannten Angaben erstellen wir Ihnen das auf die persönlichen Bedürfnisse Ihres Angehörigen abgestimmte Angebot sowie die geeignete Betreuerin.

  3. Ist die geeignete Betreuerin gewählt, schließen Sie entsprechend aller gesetzlichen Vorgaben einen Dienstleistungsvertrag mit einer unseren Kooperations-Agentur ab. Dies ist die Grundlage für einen legalen Beschäftigungsrahmen für eine 24-Stunden-Pflege in Deutschland.

  4. Nun wird ein gewünschter Ankunftstermin vereinbart, an dem Ihre Betreuerin bei Ihnen ihre Tätigkeit beginnt. Alle weiteren Schritte werden von uns veranlasst, damit schon bald Ihre persönliche Betreuerin bei Ihnen vor Ort ist. Nach drei Monaten erfolgt jeweils ein Wechsel der Betreuungskraft, der selbstverständlich mit Ihnen in persönlicher Absprache organisiert wird.

  5. Im Rahmen der Qualitätssicherung stehen wir mit Ihnen und der Betreuungskraft über die gesamte Betreuungszeit im regelmäßigem Kontakt. Somit stellen wir sicher, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft.
Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit persönlich zur Seite.

Preise & Kosten – 24H-Betreuung

Im Allgemeinen sind die von uns angebotenen Pflegedienstleistungen viel günstiger als die Kosten, die bei der Aufnahme in ein Altenwohnheim, Altenheim oder Pflegeheim auf Sie zukommen. So liegt die Inanspruchnahme der ganztägigen Hilfe sicherlich im Bereich Ihrer finanziellen Möglichkeiten.

Es ist möglich, ab 80,- € pro Tag eine Alltagshilfe für Ihren Familienangehörigen zu vermitteln.

In diesem Tagessatz sind bereits alle anfallenden Kosten, wie An-/Abreise, Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung, Sozialabgaben und Mehrwertsteuer enthalten. 
Es fallen keine weiteren Gebühren für die Vermittlung an!

Für Kost und Logis sorgt der Auftraggeber.

Liebevolle Betreuung24 nimmt keine zusätzlichen Gebühren. Unsere Preise sind transparent und leicht nachzuvollziehen. Der Gesamtpreis der von uns vermittelten Leistungen hängt von der Gesundheitssituation des einzelnen Kunden, von seinen Bedürfnissen bzw. Anforderungen und von der Erfahrung und den Sprachkenntnissen der ausgewählten Alltagshilfe ab.

Dies ist eine Beispielrechnung, die Ihnen aufzeigt, dass es gute Möglichkeiten gibt, Ihre monatliche Vertragsrate zu verringern.

Berechnungs Beispiel:
Kunde lebt alleine und hat Pflegegrad 3 mit der passenden Betreuungkraft ist der Pflegepreis
von ca. 91,80
 € pro Tag (monatlich ca. 2.800,- €) möglich.
Zuschüsse, die man bei der Kranken/Pflegekasse beantragen kann: 

  • monatlicher Preis 24-Stundenbetreuung:

    2.800,00 €
  • Pflegegrad 3 monatlich:

    – 545,00 €
  • Verhinderungspflege (einmalig im Jahr 1.612,- € bis 3.300,-€ (Entlastungsbudget))

    ca. – 275,00 €
  • Umwandlungsanspruch von 545,20 € monatlich

           – 545,20 €
  • Entlastungsleistung von 125,- € monatlich

           – 125,00 €
  • ergibt eine monatliche Summe von:

    1.309,80 € : 30,5 Tage = 42,94€ pro Tag

Somit haben Sie die Möglichkeit, anstatt von 91,80€ Tagessatz (monatlich 2.800,-€)
nur ca. 43,00€ Tagessatz (monatlich 1.310,-€) zu leisten.


Diese Kosten können:

  • unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden
  • als Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. (Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 € abgesetzt werden, das heißt höchstens 4.000 € pro Jahr.)

Für eine 24 Std. Betreuung muss in der Regel mit Kosten von mindestens 2.500,- € bis 3.500,- € gerechnet werden. Eine günstigere Lösung ist legal und auf einem humanen Lohnniveau nicht realisierbar.

Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt. Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er aber 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung seines Pflegedienstes braucht, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.

Neu: Ab 2021 kommt ein ganz neuer Begriff ins Spiel: „Entlastungsbudget“. Nun werden die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und die Kurzzeitpflege zusammengefasst. Daraus ergibt sich eine Entlastung von 3.300 Euro pro Jahr. Die geplanten Eckpunkte der Pflegereform sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Bei Fragen können Sie sich vorab an Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse wenden.

Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.

Ab 2017 Die Pflegestufen wurden in 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar.

Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015: 
Der gesetzliche Anspruch auf Mindestohn gilt nach der Einführungsphase für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahre. Er betrifft auch ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten – unabhänigig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Unternehmen angestellt sind.

§ 42 SGB XI – Kurzzeitpflege ab 2015:
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wurde von bis lang 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR erhöht.

Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf dann 3.224 verdoppelt werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle ebenfalls um das Doppelte auf 8 Wochen pro Kalenderjahr. Diese Regelung wurde von den Pflegekassen bislang bereits so gehandhabt und wurde nun gesetzlich fixiert.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Diese Regelung galt bislang nur für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese zeitliche Beschränkung fällt nun weg.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, denn nur unter Berücksichtigung aller Ihrer persönlichen Angaben können wir eine genaue Berechnung erstellen. Da die Ermittlung des Gesamtpreises nur durch ein individuelles Angebot erfolgen kann, nutzen Sie bitte unser Antragsformular oder rufen Sie einfach unsere kostenlose Hotline unter: 0800-667 55 99 an.

Gern ermitteln wir nach Ihren individuellen Anforderungen ein unverbindliches Angebot.

Preise & Kosten – 24H-Betreuung

Pflegegeld – 24H-Betreuung

Ihre Kosten können
  • unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden
  • als Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. (Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 € abgesetzt werden, das heißt höchstens 4.000 € pro Jahr.)

Pflegegeld Leistungen der Pflegekassen können Sie für die Betreuungskosten verwenden. Die Pflegestufen wurden in 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar. Die Pflegekassen gewähren für die häusliche Pflege folgende Beträge:

Pflegestufe Pflegegrad 2016 2021 (in Euro/Monat)
neu Pflegegrad 1  2 Beratungsbesuche im Jahr
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 €
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 €
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 €
Härtefall Pflegegrad 5 901 €
       
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123 €  316 €
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316 € 545 €
Pflegestufe II  (mit Demenz) Pflegegrad 4 545 € 728 €
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728 € 901 €
Härtefall Pflegegrad 5 728 € 901 €

 

Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt. Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er aber 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung seines Pflegedienstes braucht, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.

Verhinderungspflegegeld ab 2015: § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege

Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wurde von bislang 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR erhöht.
Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf dann 3.224 verdoppelt werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle ebenfalls um das Doppelte auf 8 Wochen pro Kalenderjahr. Diese Regelung wurde von den Pflegekassen bislang bereits so gehandhabt und wurde nun gesetzlich fixiert.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Diese Regelung galt bislang nur für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese zeitliche Beschränkung fällt nun weg.

Neu: Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.

Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Rechtliches – 24H-Betreuung

Wir legen großen Wert auf Transparenz und das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen.

Das vonLiebevolle Betreuung24vermittelte Pflegepersonal hat eine feste Anstellung bei einem Partnerunternehmen in Osteuropa. Die Pflegekräfte zahlen Steuern und sind vollständig kranken- und sozialversichert. Die Garantie dafür liefert das Europäische Formblatt A1 (früher E101), das für alle Pflegekräfte vorliegt und die Sozialversicherung ordnungsgemäß belegt.

Die Liebevolle-Betreuung24 vermittelt Pflegeleistungen für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Heim. Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über Pflegeleistungen mit Kooperationspartnern, die auf die häusliche Pflege spezialisiert sind. Bei unseren Kooperationspartnern handelt es sich um Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Deutschland, als auch um osteuropäische Pflegeunternehmen aus EU-Beitrittsländern, welche bei den Kooperationspartnern angestelltes Pflegepersonal auch nach Deutschland entsenden. Wir stellen die Kontakte zwischen deutschen Pflegekräften und Haushaltshilfen bzw. osteuropäischen Pflegediensten und den Pflegebedürftigen her. Darüber hinaus übernehmen wir die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und dem ausgesuchten Pflegedienst und stehen dem Kunden während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite.

Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015: 
Der gesetzliche Anspruch auf Mindestohn gilt nach der Einführungsphase für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahre. Er betrifft auch ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten – unabhänigig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Unternehmen angestellt sind.

Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter unserer kostenlosen Hotline an.

Gern beraten wir Sie persönlich und kompetent