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Tages- / Stunden-Betreuung
0211 - 29 26 00 71
24-Stunden-Betreuung
0800 - 667 55 99
Objekt-Betreuung
0211 - 15 84 75 20

Haushaltshilfen

Sie benötigen für eine oder mehrere Stunden am Tag Unterstützung?
Wir sind flexibel!

Unsere Dienstleistungen sind äußerst flexibel und passen sich vollständig Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen an. Als anerkannter und zugelassener Dienstleister der Stadt Düsseldorf bieten wir Betreuungskräfte gemäß § 87b SGB XI und § 45b SGB XI an. Manchmal genügt bereits eine helfende Hand im Alltag, die Ihnen in vielfältigen Situationen zur Seite steht. Unsere stundenweise Betreuung ist die ideale Lösung, wenn Sie Unterstützung in bestimmten Alltagsbereichen benötigen, ohne dabei eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen zu müssen. Beispielsweise bieten wir unsere Hilfe für:

betreuung-service

Service:

  • Unterstützung im Alltag
  • Begleitservice zu Ärzten und Behörden
  • Einkaufsservice (Hilfe)
  • Hausarbeit (Hilfe im Haushalt)
  • Tierversorgung
  • Blumenservice
  • Friseur- / Kosmetikbesuche
  • einfach mal reden und einen Kaffee trinken
  • Freunde besuchen (Chauffeur Service)
  • Fahrservice
Hausservice

Hausservice:

  • Haus- und Wohnungsreinigung
  • Einkauf
  • Wäschepflege
  • Handwerksarbeiten
  • Entrümpelung
Gartenpflege

Gartenpflege:

  • Rasen mähen und vertikutieren
  • Hecken- und Baumschnitt
  • sonstige Gartenarbeiten
  • Gartenbetreuung bei Abwesenheit
  • kleine Außenreparaturen
Weitere Dienstleistungen

Weitere Dienstleistungen:

  • Hausmeisterdienst
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Winterdienst
  • medizinische Fußpflege
  • Mobiler Friseur (Friseurhausbesuche)
checkliste

Weitere Möglichkeiten:

  • Haben Sie keine Zeit für Hausarbeiten?
  • Möchten Sie Ihren Feierabend in Ruhe verbringen?
  • Sie sind physisch oder psychisch nicht in der Lage dazu?
  • Für Sie kommt ein Pflegeheim nicht in Frage und Sie möchten den
  • Lebensabend kostengünstiger daheim gestalten?
  • Oder Sie möchten einfach ein bißchen Luxus und lassen die Arbeit im
  • Haushalt einfach jemand anderen machen…

Den Lebensabend weitestgehend eigenständig zu führen, ist ein Wunsch vieler Senioren. Durch unsere stundenweise Betreuung können Sie gut versorgt bleiben und dennoch Ihre Unabhängigkeit im Alltag bewahren, und das alles im sicheren und vertrauten Umfeld Ihrer eigenen vier Wände.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch. In diesem unverbindlichen Gespräch werden wir gemeinsam Ihre individuellen Wünsche und den Umfang Ihrer benötigten Unterstützung ermitteln. Auf Basis dieser Informationen erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für Sie. Wenn Sie sich für unsere Dienste entscheiden, können wir umgehend mit der Unterstützung beginnen.

Unser Service & Vorteile – Betreuung

In allen wichtigen Fragen zur individuellen Betreuungsanfrage sind wir Ihr starker Partner.

Unsere Vorteile für Sie auf einen Blick:

Tages-/Stundenbetreuung

  • Wir sind ein Anerkannter und Zugelassener Dienst von der Stadt Düsseldorf
  • Wir als Vermittlungsagentur stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Betreuung zur Seite und entlasten Sie in den anfallenden Formalitäten.
  • Die Mitarbeiter für die Stundenbetreuung, sind bei der Liebevollen Betreuung24 festangestellt.
  • Wir erledigen alle notwendigen Korrespondenzen
  • Wir können mit allen Pflegekassen direkt abrechnen
  • Wir können mit Pflegekassen den Entlastungsbetrag direkt abrechnen
  • Wir können mit Pflegekassen die Verhinderungspflege direkt abrechnen
  • Wir haben Betreuungskräfte nach § 45 b SGB XI
  • Wir haben Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI
  • Wir gewähren transparente Kosten und 100% legal vermittelte Betreuung
  • Sie sparen Zeit und unnötige Kosten, die entstehen, wenn eine Privatperson eine stundenweise Betreuung fest anstellen möchte.
  • Wir sind 24h für Sie da.
Unser Service für Sie. Wir sind mehr als nur eine Vermittlungsagentur. Liebevolle Betreuung ist unsere Philosophie.
Wir sind von A-Z für Sie da!

Ablauf – Betreuung

Uns liegt sehr am Herzen, die perfekte Stunden-Betreuerin für Sie zu finden und Sie dabei in sämtlichen relevanten Schritten zu begleiten. Unsere stundenweisen Betreuungskräfte werden vorwiegend aus Deutschland vermittelt. Die Betreuerinnen, die wir für die Stundenbetreuung vermitteln, sind bei uns fest angestellt und können, abhängig von der Verfügbarkeit, bei Ihnen beginnen.

Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines individuellen Gesprächs über sämtliche Details, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Die nachfolgenden Schritte sollen Ihnen verdeutlichen, wie unkompliziert es ist, eine qualifizierte Betreuerin zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht.

  • 1. Wir sind für Sie da. Nehmen Sie bei Interesse gern telefonisch 0211 / 2926 0071 oder über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf.
  • 2. Gemeinsam mit Ihnen füllen wir einen Fragebogen aus, in dem alle entsprechenden Angaben Ihres Angehörigen sowie Anforderungen an das Personal und erforderlichen Rahmenbedingungen eingetragen werden. Anhand der von Ihnen genannten Angaben erstellen wir Ihnen das auf die persönlichen Bedürfnisse Ihres Angehörigen abgestimmte Angebot und schlagen eine geeignete Betreuerin vor. 

  • 3. Im Rahmen der Qualitätssicherung stehen wir mit Ihnen und der Betreuungskraft über die gesamte Betreuungszeit im regelmäßigen Kontakt.
Somit stellen wir sicher, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft.
Gern informieren wir Sie über alle Details in einem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Gespräch.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit persönlich zur Seite.

Preise / Kosten – Betreuung

Wir sind stolz darauf, ein anerkannter und zugelassener Dienst der Stadt Düsseldorf zu sein.

Die Stundenbetreuung für Ihr Familienmitglied bieten wir bereits ab 36 €/Std. an, zzgl. einer Anfahrtspauschale von 3 €.
Die Kosten für die stundenweise Betreuung variieren je nach benötigter Pflege- und Betreuungsintensität.

Seit 2017 können wir die Entlastungsleistung und Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt. Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er aber 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung seines Pflegedienstes braucht, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.

Neu: Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Wir kooperieren mit den Kranken-und Pflegekassen und tragen eine IK-Nummer. Wir haben auch Betreuungskräfte nach dem § 87b SGB XI und so ist es möglich, dass Sie gewisse Leistungen, die wir erbringen, direkt über Ihre Krankenkasse abrechnen können.

Gern beraten wir Sie hierzu persönlich und sind für Sie da.

Pflegegeld – Betreuung

Ihre Kosten können
  • unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden
  • als Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. (Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 € abgesetzt werden, das heißt höchstens 4.000 € pro Jahr.)

Pflegegeld Leistungen der Pflegekassen können Sie für die Betreuungskosten verwenden. Die Pflegestufen wurden in 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar. Die Pflegekassen gewähren für die häusliche Pflege folgende Beträge:

Pflegegrad 2023 2024 (in Euro/Monat) 40% Umwandlung der Sachleistung
Pflegegrad 1  1-2 Beratungsbesuche im Jahr 1-2 Beratungsbesuche im Jahr Können in der Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 316 € 332 € 304 €
Pflegegrad 3 545 € 572 € 572 €
Pflegegrad 4 728 € 764 € 711 €
Pflegegrad 5 901 € 946 € 880 €

Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt. Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er aber 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung seines Pflegedienstes braucht, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.

Verhinderungspflegegeld ab 2015:   § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wurde von bislang 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR erhöht.
Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf dann 3.224 verdoppelt werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle ebenfalls um das Doppelte auf 8 Wochen pro Kalenderjahr. Diese Regelung wurde von den Pflegekassen bislang bereits so gehandhabt und wurde nun gesetzlich fixiert.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Diese Regelung galt bislang nur für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese zeitliche Beschränkung fällt nun weg.

Neu: Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.

Rechtliches – Betreuung

Transparenz und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind für uns von höchster Bedeutung.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Stundenbetreuung tätig sind, sind fest bei der „Liebevolle-Betreuung24 UG“ angestellt und vollständig versichert.

  • Wir haben Betreuungskräfte nach § 45 b SGB XI
  • Wir haben Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI
  • Wir gewähren transparente Kosten und 100% legal vermittelte Betreuung
  • die stundenweise Betreuungskraft ist bei Liebevolle-Betreuung24 angestellt
  • Sie sparen Zeit und unnötige Kosten, die entstehen, wenn eine Privatperson eine stundenweise Betreuung fest anstellen möchte.
  • Wir sind 24h für Sie da.

Neu ab dem Jahr 2017   haben alle pflegebedürftigen Personen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 EUR. Es ist wichtig, den Überblick über Ihre Ansprüche zu behalten und sicherzustellen, dass keine Leistungen verfallen. Eine Jahresübersicht ermöglicht es Ihnen, Ihre Leistungen zu erfassen und somit keine Ansprüche zu verlieren.

Bereits ab dem Jahr 2015 besteht für jede pflegebedürftige Person die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 104 bzw. 208 EUR zu erhalten. Auch hier ist es ratsam, die Übersicht über bestehende Ansprüche zu wahren und den Zeitpunkt des Verfalls im Blick zu behalten. Mit einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen festhalten und sicherstellen, dass keine Ansprüche verloren gehen.

Wenn Sie Fragen zu diesen Leistungen haben, zögern Sie nicht, uns unter unserer kostenlosen Hotline anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Gern beraten wir Sie persönlich und kompetent

„Unsere Team freut sich auf Sie!“

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