Unsere 24H-Betreuung
Ein neuer Lebensabschnitt bricht an, begleitet von herausfordernden und ungewohnten Umständen. In dieser Phase stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unsere Unterstützung erstreckt sich über sämtliche Anforderungen, denen Sie und Ihre Familie gegenüberstehen. Wir übernehmen die Suche nach der optimalen Betreuungskraft für Sie.
Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihre Lebensqualität und innere Ruhe im Alltag zu bewahren, ohne dass Sie Ihre Unabhängigkeit oder Ihr vertrautes Zuhause aufgeben müssen. Dieses Streben ist ein grundlegendes Recht, das jedem Menschen zusteht. Wir zeigen Ihnen auf, wie unkompliziert es sein kann, dieses Recht zu verwirklichen. Ihre persönliche 24-Stunden-Betreuerin ermöglicht es Ihnen, sich selbstständig zu fühlen und gleichzeitig bestens umsorgt zu sein.
Das Voranschreiten des Alters oder das Vorliegen chronischer Krankheiten bedeutet nicht zwangsläufig den Umzug in ein Pflegeheim. Obwohl solche Umstände zweifelsohne den Lebenskomfort beeinflussen, bietet Liebevolle Betreuung24 Ihrem nahestehenden Familienmitglied die Chance, in der gewohnten Umgebung zu verbleiben.
Auf diese Weise ermöglichen wir es den Lebenspartnern und Angehörigen, wieder aktiv und uneingeschränkt am normalen Leben teilzunehmen.
Unsere Unterstützungsleistungen im Alltag:
Wir vermitteln sorgfältig ausgewählte Alltagshelferinnen und -helfer, hauptsächlich aus Ländern wie Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und der Tschechischen Republik. Die meisten von ihnen beherrschen die deutsche Sprache auf kommunikativem Niveau, während viele auch mehrsprachig sind und sich auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch verständigen können. Unsere Alltagshelferinnen und -helfer verfügen über entsprechende Fachausbildungen und werden für ihre Fürsorglichkeit, Wärme, Geduld und Empathie geschätzt.
Uns ist daran gelegen, sowohl zufriedene Kunden als auch zufriedene Alltagshelferinnen und -helfer zu haben.
Die Zufriedenheit und liebevolle Hingabe unserer vermittelten Unterstützungskräfte übertragen sich selbstverständlich auf unsere pflegebedürftigen Kunden.
Der Auswahlprozess einer Alltagshilfe
- Durch unseren detaillierten Fragebogen erlangen wir umfassendes Verständnis Ihrer Bedürfnisse und Anforderungen bezüglich der Alltagshilfe.
- Basierend auf Ihren Angaben erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, das den individuellen Bedürfnissen Ihres Angehörigen gerecht wird, sowie eine passende Betreuerin. Nachdem wir Ihnen die Profile der ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt haben, treffen Sie die finale Entscheidung.
- Ihre Wahl der Alltagshilfe wird von Ihnen bestätigt. Nach Auswahl der geeigneten Betreuerin schließen Sie in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorschriften einen Dienstleistungsvertrag mit einer unserer Kooperationsagenturen ab. Dies bildet die Grundlage für eine legale 24-Stunden-Betreuung in Deutschland.
- Die Alltagshilfe erhält eine schriftliche Anleitung zu ihren Aufgaben, Verpflichtungen und den Erwartungen des Kunden.
- Zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt die Alltagshilfe ihre Tätigkeit bei Ihnen zu Hause. Ein gemeinsam abgestimmter Ankunftstermin wird festgelegt, an dem Ihre Betreuerin ihre Arbeit aufnimmt. Wir kümmern uns um sämtliche weiteren Schritte, damit Ihre persönliche Betreuerin baldmöglichst bei Ihnen vor Ort ist. Ein Wechsel der Betreuungskraft erfolgt nach 2, 3 oder bis zu 6 Monaten in Absprache mit Ihnen, um eine konstante Qualität sicherzustellen.
- Um die Qualität zu gewährleisten, bleiben wir über die gesamte Dauer des Dienstleistungsvertrags mit Ihnen in Kontakt.
Aufgaben der Betreuer/in:
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PFLEGEGRAD 0 bis 2
Hauswirtschaftliche Versorgung / keine pflegerische AufgabenKochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, Aufsicht bei mobilen Pflegepersonen usw. -
PFLEGEGRAD 3
Hauswirtschaftliche Versorgung / leichte – mittlere pflegerische AufgabenKochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei Baden, Aufsicht bei mobilen oder teilweise mobilen Pflegepersonen (Gehwaagen, Stock), Pflegepersonen mit leichter Demenz, inkontinente Pflegepersonen, zuckerkranke Pflegepersonen usw. -
PFLEGEGRAD 4
Hauswirtschaftliche Versorgung / komplexe pflegerische AufgabenKochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, An- und Auskleiden, Baden, Aufsicht und Hilfestellung bei Pflegepersonen im Rollstuhl, bettlägerige Pflegepersonen, Pflegepersonen nach Schlaganfall, mit schwerer Demenz/Alzheimer usw. -
PFLEGEGRAD 5 (Härtefall)
Hauswirtschaftliche Versorgung / sehr komplexe pflegerische AufgabenKochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, An- und Auskleiden, Baden, Aufsicht und Hilfestellung bei Pflegepersonen im Rollstuhl, bettlägerige Pflegepersonen, Pflegepersonen nach Schlaganfall, mit schwerer Demenz/Alzheimer, bettlägerig usw.
Wir setzen alles daran, dass Sie und Ihre Familie sich bei uns wohl und geborgen fühlen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit hilfreich zur Seite!Unsere Service & Vorteile – 24H-Betreuung
In allen wichtigen Fragen zur individuellen Betreuungsanfrage sind wir Ihr starker Partner.
Unsere Vorteile für Sie auf einen Blick:
24h Betreuung
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Wir als Vermittlungsagentur stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Betreuung zur Seite und entlasten Sie in den anfallenden Formalitäten.
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Sollte es trotz allem zu Unstimmigkeiten während der Betreuungszeit kommen, kümmern wir uns um schnellen Ersatz Ihrer Betreuungskraft.
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Wir beraten Sie hinsichtlich des Vorgehens mit den Krankenkassen oder bei Patientenverfügungen.
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Wir sind Ihr stützender Partner im Todesfall eines Ihnen nahen Menschen und entlasten Sie in dieser schweren Zeit in wichtigen Punkten.
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Wir gewähren transparente Kosten und 100% legal vermittelte Betreuung.
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Wir sind 24h für Sie da.
Liebevolle Betreuung ist unsere Philosophie. Wir sind von A-Z für Sie da!
Ablauf – 24H-Betreuung
Es liegt uns am Herzen, Sie in allen nun wichtigen Schritten persönlich zu unterstützen, um die für Sie passende 24-Stunden-Betreuerin zu finden. Von Anfang an sind wir für Sie da. Gern informieren wir Sie über alle Details in einem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Gespräch.
In den folgenden Schritten veranschaulichen wir für Sie, wie einfach es möglich ist, eine qualifizierte und für Sie geeignete Betreuerin zu finden.
- Wir sind stets für Sie erreichbar. Bei Interesse können Sie uns gerne telefonisch unter 0211 / 29 26 00 71 kontaktieren oder das Kontaktformular nutzen.
- Gemeinsam mit Ihnen füllen wir einen Fragebogen aus, in dem sämtliche relevanten Informationen über Ihren Angehörigen sowie Anforderungen an das Personal und die Rahmenbedingungen festgehalten werden. Basierend auf diesen Angaben erstellen wir ein Angebot, das exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen zugeschnitten ist, und präsentieren Ihnen die passende Betreuerin.
- Nach Auswahl der geeigneten Betreuerin schließen Sie gemäß sämtlicher rechtlicher Vorgaben einen Dienstleistungsvertrag mit einer unserer Kooperationsagenturen ab. Dies bildet die Grundlage für eine legale Beschäftigung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege in Deutschland.
- Anschließend wird ein gewünschter Starttermin festgelegt, an dem Ihre Betreuerin ihre Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Alle erforderlichen Schritte werden von uns koordiniert, sodass Ihre persönliche Betreuerin bald an Ihrer Seite ist. Nach drei Monaten erfolgt jeweils ein Wechsel der Betreuungskraft, der natürlich in enger Abstimmung mit Ihnen organisiert wird.
- Im Sinne der Qualitätssicherung stehen wir während der gesamten Betreuungszeit in regelmäßigem Kontakt mit Ihnen und der Betreuerin. So stellen wir sicher, dass alles Ihren Vorstellungen entspricht und reibungslos verläuft.
Preise & Kosten – 24H-Betreuung
Im Allgemeinen sind die von uns angebotenen Pflegedienstleistungen viel günstiger als die Kosten, die bei der Aufnahme in ein Altenwohnheim, Altenheim oder Pflegeheim auf Sie zukommen. So liegt die Inanspruchnahme der ganztägigen Hilfe sicherlich im Bereich Ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Ab einem Betrag von 80,- € pro Tag können wir Ihnen eine kompetente Alltagshilfe für Ihr Familienmitglied vermitteln.
In diesem Tagespreis sind bereits sämtliche Ausgaben enthalten, einschließlich An- und Abreise, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Sozialabgaben sowie Mehrwertsteuer. Es fallen keine weiteren Kosten für die Vermittlung an!
Die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft trägt der Auftraggeber.
Liebevolle Betreuung24 erhebt keinerlei zusätzliche Gebühren. Unsere Preise sind transparent und leicht nachvollziehbar. Der Endpreis der vermittelten Dienstleistungen hängt von der individuellen Gesundheitssituation des Kunden, seinen Bedürfnissen und Anforderungen sowie von der Erfahrung und den Sprachkenntnissen der ausgewählten Alltagshilfe ab.
Hier finden Sie ein beispielhaftes Rechenmodell, das verdeutlicht, wie es möglich ist, die monatliche Vertragsrate zu reduzieren:
Rechenbeispiel:
Ein Kunde lebt allein und hat Pflegegrad 3. Mit der passenden Betreuungskraft könnte der Pflegepreis bei etwa 91,80 € pro Tag liegen (monatlich circa 2.800,- €).
Zuschüsse, die von der Kranken- oder Pflegekasse beantragt werden können:
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monatlicher Preis 24-Stundenbetreuung:
2.800,00 € -
Pflegegrad 3 monatlich:
– 545,00 € -
Verhinderungspflege (einmalig im Jahr 1.612,- € bis 3.300,-€ (Entlastungsbudget))
ca. – 275,00 € -
Umwandlungsanspruch von 545,20 € monatlich
– 545,20 € -
Entlastungsleistung von 125,- € monatlich
– 125,00 € -
ergibt eine monatliche Summe von:
1.309,80 € : 30,5 Tage = 42,94€ pro Tag
Somit haben Sie die Möglichkeit, anstatt von 91,80€ Tagessatz (monatlich 2.800,-€)
nur ca. 43,00€ Tagessatz (monatlich 1.310,-€) zu leisten.
Diese Kosten können:
- unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden
- als Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. (Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 € abgesetzt werden, das heißt höchstens 4.000 € pro Jahr.)
Für eine 24-Stunden-Betreuung müssen normalerweise Kosten von mindestens 2.500,- € bis 3.500,- € einkalkuliert werden. Eine kostengünstigere Lösung ist aufgrund eines angemessenen Lohnniveaus nicht realisierbar.
Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er 40 Prozent dieser Summe nicht für die Bezahlung eines Pflegedienstes benötigt, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.
Neu: Ab 2021 gibt es den „Entlastungsbudget„-Begriff. Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und Kurzzeitpflege werden nun zusammengefasst, was eine Entlastung von 3.300 Euro pro Jahr ergibt. Die geplanten Eckpunkte der Pflegereform sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Pflege- oder Krankenkasse wenden.
Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.
Ab 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 wurde hinzugefügt. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar.
Ab 2015 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Halten Sie den Überblick über bestehende Ansprüche und Verfallsdaten. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015:
Der gesetzliche Anspruch auf Mindestlohn gilt nach der Einführungsphase für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer über 18 Jahre. Er betrifft auch ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder ausländischen Unternehmen angestellt sind.
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wurde von bis lang 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR erhöht.
Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf dann 3.224 verdoppelt werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle ebenfalls um das Doppelte auf 8 Wochen pro Kalenderjahr. Diese Regelung wurde von den Pflegekassen bislang bereits so gehandhabt und wurde nun gesetzlich fixiert.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Diese Regelung galt bislang nur für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese zeitliche Beschränkung fällt nun weg.
Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, denn nur unter Berücksichtigung aller Ihrer persönlichen Angaben können wir eine genaue Berechnung erstellen. Da die Ermittlung des Gesamtpreises nur durch ein individuelles Angebot erfolgen kann, nutzen Sie bitte unser Antragsformular oder rufen Sie einfach unsere kostenlose Hotline unter: 0800-667 55 99 an.
Pflegegeld – 24H-Betreuung
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unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden
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als Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. (Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 € abgesetzt werden, das heißt höchstens 4.000 € pro Jahr.)
Pflegegeld Leistungen der Pflegekassen können Sie für die Betreuungskosten verwenden. Die Pflegestufen wurden in 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar. Die Pflegekassen gewähren für die häusliche Pflege folgende Beträge:
Pflegegrad | 2023 | 2024 (in Euro/Monat) | 40% Umwandlung der Sachleistung |
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Pflegegrad 1 | 1-2 Beratungsbesuche im Jahr | 1-2 Beratungsbesuche im Jahr | Können in der Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden. |
Pflegegrad 2 | 316 € | 332 € | 304 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 572 € | 572 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 764 € | 711 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 946 € | 880 € |
Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt. Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er aber 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung seines Pflegedienstes braucht, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.
Verhinderungspflegegeld ab 2015: § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
Der Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege wurde von bisher 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR erhöht.
Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf dann 3.224 verdoppelt werden, sofern Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erhöht sich in diesem Fall ebenfalls auf das Doppelte, auf 8 Wochen pro Kalenderjahr. Diese Regelung wurde von den Pflegekassen bisher bereits so gehandhabt und ist nun gesetzlich festgelegt. Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Diese Regelung galt bisher nur für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese zeitliche Beschränkung entfällt nun.
Neu: Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.
Ab 2015 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick über bestehende Ansprüche und deren Verfallsdaten. Mithilfe einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen, um sicherzustellen, dass keine Ansprüche verloren gehen.
Rechtliches – 24H-Betreuung
Wir legen besonderen Wert auf Transparenz und die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen.
Das von Liebevolle Betreuung24 vermittelte Pflegepersonal genießt eine feste Anstellung bei einem Partnerunternehmen in Osteuropa. Die Pflegekräfte sind ordnungsgemäß steuerlich erfasst und vollständig kranken- und sozialversichert. Diese Gewissheit wird durch das Europäische Formblatt A1 (ehemals E101) sichergestellt, das für sämtliche Pflegekräfte vorliegt und die ordnungsgemäße Sozialversicherung belegt.
Unser Fokus bei Liebevolle Betreuung24 liegt auf der Vermittlung von Pflegeleistungen für eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung im vertrauten Heim. Der Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über Pflegeleistungen mit spezialisierten Kooperationspartnern, die sich auf häusliche Pflege spezialisiert haben. Unsere Kooperationspartner umfassen sowohl deutsche Pflegekräfte und Haushaltshilfen als auch Pflegeunternehmen aus osteuropäischen EU-Beitrittsländern. Diese senden qualifiziertes Pflegepersonal gemäß den Vorgaben der Kooperationspartner nach Deutschland.
Wir fungieren als Bindeglied zwischen deutschen Pflegekräften, Haushaltshilfen und osteuropäischen Pflegediensten sowie den Pflegebedürftigen. Zudem übernehmen wir die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Pflegedienst und stehen unseren Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015:
Der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn gilt nach der Einführungsphase für sämtliche in Deutschland tätigen Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Dies betrifft ebenso ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder ausländischen Unternehmen angestellt sind.
Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Es ist wichtig, den Überblick über bestehende Ansprüche zu behalten und die Verfallsdaten der Leistungen im Auge zu behalten. Hierbei kann eine Jahresübersicht dazu beitragen, dass keine Ansprüche verloren gehen.
Falls Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, uns unter unserer kostenfreien Hotline anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.